Photovoltaik für jede Fläche: Carports, Balkone und Gewerbeflächen optimal nutzen

Photovoltaik lässt sich nicht nur auf klassischen Hausdächern installieren. Für Privatpersonen bieten Flächen wie Garagen, Carports oder Balkone zusätzlichen Platz für Solarstrom, während Gewerbeflächen wie Parkplätze und Lärmschutzwände für Unternehmen ein großes Potenzial haben.

Photovoltaikanlagen auf Garagen, Carports oder an Balkonen

Garagen und Carports eignen sich hervorragend, um zusätzlichen Solarstrom zu erzeugen. Dabei ist es wichtig, auf die Dachstatik, Ausrichtung und Neigung der Module zu achten, um optimale Erträge zu erzielen.

Balkone dagegen bieten die Möglichkeit für sogenannte Balkonkraftwerke, die über die Steckdose angeschlossen werden und auch nachträglich installiert werden können. Sie sind ideal für Wohnungseigentümer oder Reihenhausbesitzer geeignet, deren Dachflächen bereits belegt sind.

Fläche Geeignet für Vorteile Wichtige Voraussetzungen Besonderheiten
Garagendach
Hauseigentümer mit ungenutzter Garagenfläche
Zusätzliche Stromerzeugung ohne Nutzung des Hauptdachs
Tragfähige Dachstatik, passende Ausrichtung und Modulneigung
Besonders interessant, wenn das Hausdach bereits belegt oder ungeeignet ist
Carport
Privatpersonen mit Stellplatzüberdachung
Solarstromerzeugung und gleichzeitige Nutzung vorhandener Überdachung
Stabile Konstruktion, geeignete Dachfläche, Prüfung lokaler Bauvorschriften
Je nach Bauweise können Genehmigungen oder baurechtliche Vorgaben relevant sein
Balkon
Wohnungseigentümer, Mieter nach Abstimmung, Reihenhausbesitzer
Einfache Nachrüstung durch Balkonkraftwerk möglich
Geeignete Balkonfläche, sichere Befestigung, elektrische Sicherheit
Anschluss meist über Steckdose möglich; ideal bei begrenzter Dachfläche

Genehmigungen und Besonderheiten für Privatpersonen

  • In Hessen und Rheinland-Pfalz benötigen Garagenanlagen und Carports in der Regel keine gesonderte Genehmigung, solange die baulichen Vorschriften eingehalten werden und die Statik gesichert ist. In Bayern gibt es dazu eine kleine Ausnahme: der Bau einer PV-Anlage auf und an Dächern sowie Außenwänden von Hochhäusern ist nicht verfahrensfrei.
  • Auch bei Balkonkraftwerken und Solaranlagen am Balkon gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. In Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern ist eine Installation grundsätzlich möglich, allerdings müssen die sichere Befestigung, die Statik des Balkons sowie die technischen Anforderungen an den Stromanschluss berücksichtigt werden. Bei Mietwohnungen oder Eigentümergemeinschaften sollte außerdem geprüft werden, ob eine Zustimmung erforderlich ist.
  • Bei Carports können teilweise lokale Bauvorschriften greifen, insbesondere wenn es sich um genehmigungspflichtige Dächer handelt.

In allen Fällen ist die Sicherung der elektrischen Anlage und die Einhaltung von VDE-Normen Pflicht.

Gewerbliche Sonderflächen: Photovoltaik auf Parkplätzen

Gewerbliche Parkplätze eignen sich hervorragend für Solardächer. Diese sogenannten PV-Parkplatzüberdachungen erzeugen Strom und schützen gleichzeitig Fahrzeuge vor Witterung.

Wichtig ist hierbei, die verschiedenen Bundesländerregelungen zur PV-Pflicht zu beachten:

  • Hessen: Landeseigene Parkplätze ab 35 Stellplätzen
  • Rheinland-Pfalz: ab 50 Stellplätzen sind ca. 60 % der Fläche mit PV zu belegen
  • Bayern: Aktuell besteht keine allgemeine landesweite Pflicht für PV-Parkplatzüberdachungen

Weitere Infos dazu, wie Sie Photovoltaik im Gewerbe fachgerecht umsetzen, welche Vorschiften zu beachten sind und die Vorteile finden Sie in unserem Blogbeitrag Photovoltaik für Gewerbe und Industrie.

Photovoltaik an Lärmschutzwänden

Auch Lärmschutzwände können mit PV-Modulen (nachträglich) ausgestattet werden. Besonders entlang Autobahnen oder Industriegebieten bieten sie eine zusätzliche Fläche zur Energieerzeugung. Wichtig zu beachten ist, dass die Anlagen die Verkehrsteilnehmer weder blenden dürfen noch, dass der Schall zurückgeworfen wird.

Die Vorteile von PV-Anlagen an Lärmschutzwänden sind:

  • Nutzung bisher ungenutzter Flächen
  • Keine zusätzliche Bodenversiegelung
  • Stabiler Stromertrag für gewerbliche oder kommunale Projekte

Genehmigungen und Vorschriften für Gewerbeflächen

  • Neubauten und größere Umbauten unterliegen oft Bundes- oder Landesvorschriften: Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz definieren Mindeststellplätze, ab denen eine Photovoltaikanlage vorgeschrieben ist.

Fazit

Photovoltaik auf Sonderflächen bietet sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbe zusätzliche Chancen, Solarstrom zu erzeugen. Garagen, Carports und Balkone sind einfache Möglichkeiten für private Anlagen, während gewerbliche Parkplätze und Lärmschutzwände erhebliche Potenziale für Energieerzeugung bieten.

Wer die Genehmigungen und baulichen Vorschriften beachtet und die Anlage fachgerecht plant, kann den Ertrag maximieren, Kosten senken und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Für eine individuelle Beratung zu Sonderflächen-PV und optimaler Planung steht Ihnen ETS Energy als erfahrener Partner zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen eignen sich neben dem Hausdach für Photovoltaik?

Neben klassischen Hausdächern können auch Garagen, Carports, Balkone, gewerbliche Parkplätze und Lärmschutzwände für Photovoltaik genutzt werden. So lassen sich bisher ungenutzte Flächen sinnvoll zur Solarstromerzeugung einsetzen.

Ja, Garagen und Carports eignen sich häufig sehr gut für Photovoltaikanlagen. Wichtig sind dabei eine ausreichende Dachstatik, die richtige Ausrichtung und eine passende Neigung der Module, damit möglichst hohe Stromerträge erzielt werden.

In Hessen und Rheinland-Pfalz benötigen Solaranlagen auf Garagen in der Regel keine gesonderte Genehmigung, sofern die baulichen Vorschriften eingehalten werden und die Statik gesichert ist. Balkonkraftwerke sind in Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern grundsätzlich möglich. Dabei müssen insbesondere die sichere Befestigung, die Statik des Balkons und die technischen Anforderungen an den Stromanschluss berücksichtigt werden. Bei Mietwohnungen oder Eigentümergemeinschaften sollte außerdem geprüft werden, ob eine Zustimmung erforderlich ist. Für Carports können zusätzlich lokale Bauvorschriften gelten. In allen Fällen sind die elektrische Sicherheit und die VDE-Normen einzuhalten.

PV-Parkplatzüberdachungen erzeugen Solarstrom und bieten gleichzeitig Schutz für Fahrzeuge vor Sonne, Regen oder Hagel. Besonders für Unternehmen mit größeren Parkplatzflächen können sie eine wirtschaftliche Möglichkeit sein, Energiekosten zu senken und gesetzliche PV-Vorgaben zu erfüllen.

Können auch Lärmschutzwände mit Photovoltaik ausgestattet werden? Ja, Lärmschutzwände können nachträglich mit PV-Modulen ausgestattet werden. Besonders entlang von Autobahnen oder in Industriegebieten bieten sie zusätzliches Potenzial zur Stromerzeugung, ohne neue Flächen zu versiegeln. Wichtig ist, dass die Module Verkehrsteilnehmer nicht blenden und die Schallschutzfunktion erhalten bleibt.

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Christian Peter - Betriebsleiter

Christian Peter

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