Wirtschaftlich und sauber
Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG
Der Grundstein wurde für die Energiewende von der Bundesregierung in Deutschland im Jahre 2000 gelegt.
Deutschland hatte als Antwort auf den fortschreitenden Klimawandel sich dazu entschieden der Kernenergie und Kohleverstromung ein Ende zu setzen und mit dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) auf Wind-, Sonnen- und Wasserkraft sowie Biomasse zu setzen.
Um die Energieversorgung klimaverträglicher zu gestalten, zählen Erneuerbare Energien zu den wichtigsten Stromquellen in Deutschland. Der Anteil von erneuerbaren Energien hat den Stromverbrauch von 2000 bis 2018 von sechs Prozent auf rund 38 Prozent gesteigert und soll bis 2025 auf 35-45 Prozent weiterwachsen.
Photovoltaik Sonnenenergie gehört zu den günstigsten Erneuerbare-Energien-Technologien und stellt Ende 2018, nach Windenergie, den zweitgrößten Stromerzeuger aus erneuerbaren Energien dar.
Ausbezahlt wird die EEG-Vergütung dann, wenn die nicht sofort von Ihnen selbst verbrauchte Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Für jede eingespeiste Kilowattstunde erhalten Sie einen festen Betrag – staatlich garantiert für die Dauer von 20 Jahren plus das laufende Jahr. Die staatlichen Fördersätze für das aktuelle Quartal können Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur einsehen.
Unsere Fachberater der ETS energy GmbH ermitteln gerne für Sie, ob Sie von Ihrer geplanten Photovoltaikanlage von der Einspeisevergütung profitieren können oder es in Ihrem Fall sinnvoller ist, den überschüssigen Strom für Ihren Eigenverbrauch zu speichern.